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Die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig es für die Zukunftsfähigkeit von Krankenhäusern ist, digitale Lücken zu schließen und ihre Prozesse effizienter zu gestalten. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) unterstützt Krankenhäuser bei diesem Vorhaben. Wir von Grundig Business Systems helfen Ihnen bei der Umsetzung.
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4,3 Milliarden € stellen Bund und Länder für notwendige Investitionen zur Verfügung. Die Zeit drängt! Anträge müssen noch 2021 gestellt werden. Wer jetzt nicht handelt, wird doppelt bestraft. Entgangene Fördermittel sind nur die eine Seite. Krankenhäuser die nicht ausreichend digital aufgestellt sind, verlieren ab 2025 bis zu 2 % ihrer DLRG-Erlöse.
Das KHZG fördert ein breites Spektrum an Vorhaben. Explizit auch die digitale Dokumentation und hier speziell das Thema Spracherkennung. Unter dem Punkt 4.3.3.2. finden sich alle Muss-und Kann-Kriterien für die Auswahl von Systemen zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen. Die von Grundig Business Systems angebotenen Spracherkennungslösungen erfüllen alle diese Anforderungen. Das gilt sowohl für die serverbasierte Spracherkennung Dragon Medical Direct als auch für Dragon Medical One.
Der Gesetzgeber verlangt, dass Projekte möglichst umgehend umgesetzt und von den Kliniken vorfinanziert werden. Krankenhäuser, die keinen Antrag für neue Digitalisierungsprojekte stellen und diese fristgerecht umsetzen, müssen mit Strafzahlungen ab 2025 rechnen. Außerdem muss im Nachgang dargelegt werden, dass die Investitionen einen Effizienzgewinn gebracht hat. Ansonsten können Fördermittel zurückgefordert werden. Sie können darauf zählen, dass Spracherkennungsprojekte, die Sie mit uns umsetzen, fristgerecht implementiert werden und sich in kürzester Zeit rechnen.
Sie benötigen weitere Informationen zur Förderfähigkeit von Spracherkennungslösungen oder Hilfe bei der Antragsstellung bezüglich dieser Lösungen? Wir von Grundig Business Systems unterstützen Sie gerne, damit sie bestmöglich von diesem Investitionsprogramm profitieren.